66. Kunstförderpreis der Stadt Augsburg

Noch bis 31. Mai 2025 können sich junge Schriftsteller*innen, aber auch Künstler aus den Bereichen Architektur, Ballett, Bildende Kunst, Design, Musik und Schauspiel bewerben.

Junge schöpferisch arbeitende Menschen sind aufgerufen, sich vom 1. bis 31. Mai 2025 für den Kunstförderpreis der Stadt Augsburg zu bewerben. Dieser zeichnet bei seiner 66. Auflage Künstlerinnern und Künstler in den Sparten Literatur, Architektur, Ballett, Bildende Kunst, Design, Musik (Instrumental – klassisch) und Schauspiel aus. Die Einsendungen werden von Fachjurys bewertet und die Preisträgerinnen und Preisträger im Anschluss vom Kulturausschuss ernannt. Das Gesamtpreisgeld beträgt 21.000 Euro. Die Preisübergabe im Rahmen einer feierlichen Verleihung findet am Donnerstag, 4. Dezember 2025 im Kleinen Goldenen Saal statt.

Bewerber in der Kategorie Literatur müssen – durchaus umstritten – zwischen mindestens 17 und höchstens 39 Jahre alt sein. Alle Teilnahmebedingungen in der Kategorie Literatur finden sich hier [augsburg.de | pdf]. Die Bewerbungen können vom 1. bis 31. Mai 2025 über das Kontaktformular auf augsburg.de/kunstfoerderpreis eingereicht oder per Post an das Kulturamt der Stadt Augsburg, Bahnhofstraße 18 1/3 a, 86150 Augsburg gesendet werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Bewerber für den 66. Kunstförderpreis der Stadt Augsburg müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein, ihren Wohnsitz über einen durchgehenden Zeitraum von drei Jahren hier gehabt haben oder aktuell (bis 31. Mai 2025) drei Jahre im Raum Augsburg wohnhaft sein. Als Raum Augsburg gelten das Stadtgebiet Augsburg und die angrenzenden Nachbargemeinden.

Weitere Informationen sind beim Kulturamt telefonisch unter 0821 324-3251 oder -3260 erhältlich. Ein Ausschreibungsflyer liegt im Kulturamt und in der Bürgerinformation am Rathausplatz aus. ⟴ pm • auxlit

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