Streit um Buchpreisbindung: Gericht weist Klage des Börsenvereins gegen Ebay ab

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels fordert nun eine gesetzliche Klarstellung. Der Vorwurf: die Buchpreisbindung werde durch drittfanzierte Preisnachlässe umgangen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Klage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gegen Ebay wegen eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung abgewiesen. Dies teil der Börsenverein in einer Pressemeldung mit. Die Online-Plattform Ebay hatte im Dezember 2019 auf ihrem Marktplatz einen Tag lang mit »10 Prozent Adventsrabatt« geworben und diesen auch auf preisgebundene Bücher gewährt.

Ebay hatte sein Vorgehen unter anderem mit dem Argument verteidigt, dass es selbst die rabattierten 10 Prozent des Kaufpreises gegenüber den Verkäufern-/innen ausgleiche. Wie bereits die Vorinstanz, das Landgericht Wiesbaden, hat das Oberlandesgericht nun entschieden, dass die Rabattaktion nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstößt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass Ebay nicht dem Buchpreisbindungsgesetz unterliege, da es selbst nicht mit Büchern handle. Darüber hinaus erhielten die Verkäufer/-innen im Endergebnis den vollen gebundenen Verkaufspreis. Das Gericht erkennt zwar an, dass durch den Rabatt im Verhältnis zu den Kunden/-innen ein Preiswettbewerb entstehe, der dem Sinn des Preisbindungsgesetzes zuwiderlaufe. Die Problematik drittfinanzierter Kaufverträge sei dem Gesetzgeber aber aus anderen Fällen bekannt und dieser sehe keinen Handlungsbedarf. Somit liege keine sogenannte »planwidrige Regelungslücke« und kein Gesetzesverstoß vor.

Vorwurf: »Buchpreisbindung umgangen«

Nach Ansicht des Börsenvereins und seines anwaltlichen Vertreters, Preisbindungstreuhänder Prof. Dr. Christian Russ, wird durch solche drittfinanzierte Preisnachlässe ein vom Gesetz verbotener Preiswettbewerb begründet und dadurch die Buchpreisbindung umgangen.

»Das heutige Urteil ist bitter und zeigt deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf auf gesetzlicher Ebene ist«, so Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins. »Seit Jahren setzen wir uns für klare Regelungen bei Dreiecks-Konstellationen wie Gutschein-, Affiliate- oder Rabattmodellen ein. Wenn das Oberlandesgericht darauf abstellt, dass der Gesetzgeber von diesen Modellen weiß und nichts dagegen tut, dann beißt sich die Katze in den Schwanz.« Der Börsenverein appelliere an die Bundesregierung, diese Regelungslücke eilig zu schließen. Sprang: »Das Buchpreisbindungsgesetz schützt unser einzigartig dichtes Buchhandelsnetz in Deutschland. Durch Rabattaktionen wie die von Ebay entsteht ein Preiswettbewerb, den vor allem kleine und unabhängige Buchhandlungen nicht bestehen können.«

Eine Revision hat das OLG lau Börsenverein nicht zugelassen. Der Börsenverein will nun gegen die Entscheidung aber eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, um möglicherweise doch noch in Revision zum Bundesgerichtshof gehen zu können. ~ [pm | auxlit]


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