Streit um Buchpreisbindung: Gericht weist Klage des Bรถrsenvereins gegen Ebay ab

Der Bรถrsenverein des Deutschen Buchhandels fordert nun eine gesetzliche Klarstellung. Der Vorwurf: die Buchpreisbindung werde durch drittfanzierte Preisnachlรคsse umgangen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Klage des Bรถrsenvereins des Deutschen Buchhandels gegen Ebay wegen eines VerstoรŸes gegen die Buchpreisbindung abgewiesen. Dies teil der Bรถrsenverein in einer Pressemeldung mit. Die Online-Plattform Ebay hatte im Dezember 2019 auf ihrem Marktplatz einen Tag lang mit ยป10 Prozent Adventsrabattยซ geworben und diesen auch auf preisgebundene Bรผcher gewรคhrt.

Ebay hatte sein Vorgehen unter anderem mit dem Argument verteidigt, dass es selbst die rabattierten 10 Prozent des Kaufpreises gegenรผber den Verkรคufern-/innen ausgleiche. Wie bereits die Vorinstanz, das Landgericht Wiesbaden, hat das Oberlandesgericht nun entschieden, dass die Rabattaktion nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstรถรŸt.

Das Gericht begrรผndete seine Entscheidung unter anderem damit, dass Ebay nicht dem Buchpreisbindungsgesetz unterliege, da es selbst nicht mit Bรผchern handle. Darรผber hinaus erhielten die Verkรคufer/-innen im Endergebnis den vollen gebundenen Verkaufspreis. Das Gericht erkennt zwar an, dass durch den Rabatt im Verhรคltnis zu den Kunden/-innen ein Preiswettbewerb entstehe, der dem Sinn des Preisbindungsgesetzes zuwiderlaufe. Die Problematik drittfinanzierter Kaufvertrรคge sei dem Gesetzgeber aber aus anderen Fรคllen bekannt und dieser sehe keinen Handlungsbedarf. Somit liege keine sogenannte ยปplanwidrige Regelungslรผckeยซ und kein GesetzesverstoรŸ vor.

Vorwurf: ยปBuchpreisbindung umgangenยซ

Nach Ansicht des Bรถrsenvereins und seines anwaltlichen Vertreters, Preisbindungstreuhรคnder Prof. Dr. Christian Russ, wird durch solche drittfinanzierte Preisnachlรคsse ein vom Gesetz verbotener Preiswettbewerb begrรผndet und dadurch die Buchpreisbindung umgangen.

ยปDas heutige Urteil ist bitter und zeigt deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf auf gesetzlicher Ebene istยซ, so Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Bรถrsenvereins. ยปSeit Jahren setzen wir uns fรผr klare Regelungen bei Dreiecks-Konstellationen wie Gutschein-, Affiliate- oder Rabattmodellen ein. Wenn das Oberlandesgericht darauf abstellt, dass der Gesetzgeber von diesen Modellen weiรŸ und nichts dagegen tut, dann beiรŸt sich die Katze in den Schwanz.ยซ Der Bรถrsenverein appelliere an die Bundesregierung, diese Regelungslรผcke eilig zu schlieรŸen. Sprang: ยปDas Buchpreisbindungsgesetz schรผtzt unser einzigartig dichtes Buchhandelsnetz in Deutschland. Durch Rabattaktionen wie die von Ebay entsteht ein Preiswettbewerb, den vor allem kleine und unabhรคngige Buchhandlungen nicht bestehen kรถnnen.ยซ

Eine Revision hat das OLG lau Bรถrsenverein nicht zugelassen. Der Bรถrsenverein will nun gegen die Entscheidung aber eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, um mรถglicherweise doch noch in Revision zum Bundesgerichtshof gehen zu kรถnnen. ~ [pm | auxlit]


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