Bewerbungsphase für den 64. Kunstförderpreis der Stadt Augsburg startet. Von 1. bis 31. Mai sind Bewerbungen auch in der Sparte Literatur möglich.
Von 1. bis 31. Mai können sich Kreativschaffende für den Kunstförderpreis der Stadt Augsburg bewerben. Dieser zeichnet bei seiner 64. Auflage junge Talente in den Sparten Architektur, Ballett, Bildende Kunst, Design, Literatur, Musik (dieses Jahr: Jazz) und Schauspiel aus. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von Fachjurys ermittelt und im Herbst vom Kulturausschuss ernannt. Sie erhalten eine Urkunde und einen Geldbetrag. Das Gesamtpreisgeld beträgt 21 000 Euro.
Die 2022 erstmals laut getanen Überlegungen, bei der Sparte Literatur, in der viele Späteinsteiger zu finden sind, die Altersgrenze heraufzusetzen, fanden 2023 keinen Niederschlag. Bewerberinnen und Bewerber in den Bereichen müssen hier bei Ablauf der Bewerbungsfrist zwischen 17 und 39 Jahren alt sein; die gleichen Altersvorschriften gelten in den Sparten Kunst und Design und Literatur. Im Fachbereich Ballett gilt eine Altersspanne zwischen 14 und 20, im Fachbereich Musik Jazz zwischen 17 und 35 und im Fachbereich Schauspiel zwischen 16 und höchstens 23 Jahren.
Erste Schritte der Ausweitung auf moderne Literaturformen
In den vergangenen Jahren zählten zu den Preisträgern/-innen auch Vertreter/-innen aus den Genres Comic-Kolumne (2021, Lisa Frühbeis) und Drehbuch (2022, Alexander Pautz), die nicht der herkömmlichen bzw. klassischen Literatur zuzurechnen sind. Durch den Ausschluss von CDs und DVDs bei den Einreichungsmedien ist eine Teilnahme und Beurteilung von Arbeiten aus modernen Sprachkunst- und Literaturformen wie Lautpoesie, Spoken Word, Performance Poetry und Moving Poems, welche stark auf Audio und Sprachklang oder Visualität beruhen, aber weiterhin nicht möglich.
Interessierte Künstlerinnen und Künstler, die sich für den Kunstförderpreis der Stadt Augsburg bewerben wollen, müssen ihren Wohnsitz seit mindestens drei Jahren im Raum Augsburg (Stadtgebiet Augsburg und angrenzende Nachbargemeinden) haben.

Teilnahmebedingungen für den Fachbereich LITERATUR:
• Mindestalter 17 Jahre, Höchstalter 39 Jahre
• Es können Gedichte und/oder Prosatexte eingereicht werden. Die Arbeiten müssen in gedruckter Form vorliegen (keine CD-Roms, DVDs o.ä.). Seitens der Jury bestehen keine Vorgaben zum Umfang der einzureichenden Arbeiten. Die Werke sollen einen Querschnitt des bisherigen Schaffens vermitteln.
• Die Bewerberarbeiten sind in 5-facher Ausfertigung zusammen mit den allgemeinen
Bewerbungsunterlagen bis 31. Mai beim Kulturamt abzugeben. Eine Rückgabe ist nicht möglich.
Allgemeine formale Teilnahmebedingungen:
• Die Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein oder bei Ablauf der Bewerbungsfrist mindestens drei Jahre ihren Wohnsitz im Raum Augsburg haben. Als Raum Augsburg gelten das Stadtgebiet und die an die Stadt Augsburg angrenzenden Nachbargemeinden.
• Für eingereichte Arbeiten/Unterlagen und deren Unversehrtheit kann von der Stadt Augsburg keine Haftung übernommen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen mit einer eventuellen Veröffentlichung persönlicher Daten aus den von ihnen eingereichten Unterlagen sowie mit den allgemeinen und besonderen Teilnahmebedingungen einverstanden sein.
Information unter:
Telefon 0821/324-3251 oder 0821/324-3260
Telefax 0821/324-3252
E-Mail: ► kulturamt@augsburg.de
Die Ausschreibung mit den detaillierten Teilnahmebedingungen ist ab sofort unter ► www.augsburg.de/kunstfoerderpreis einsehbar. Der gedruckte Ausschreibungsflyer liegt im Kulturamt und in der Bürgerinformation am Rathausplatz aus, als pdf hier im ► Download.
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