Der Freistaat Bayern vergibt ein Arbeitsstipendium in Hรถhe von 7.000 Euro fรผr literarische รbersetzerinnen und รbersetzer mit Wohnsitz in Bayern. Bewerbungsfrist ist 1. Mรคrz 2023.
Der Bayerische Staatsminister fรผr Wissenschaft und Kunst vergibt nach Maรgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel jรคhrlich ein Arbeitsstipendium an eine literarische รbersetzerin oder einen literarischen รbersetzer. Das Arbeitsstipendium soll es ermรถglichen, sich ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang einem รbersetzungsprojekt zu widmen.
Fรผr das Stipendium stehen 7.000 โฌ zur Verfรผgung. Nach Drucklegung sind zwei Belegexemplare des gefรถrderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Fรถrderung durch das Bayerische Staatsministerium fรผr Wissenschaft und Kunst hinzuweisen. Zur Fรถrderung zugelassen sind nicht abgeschlossene anspruchsvolle รbersetzungen fremdsprachiger Literatur ins Deutsche (z. B. Belletristik, Lyrik, Genre-Literatur, Sachbuch mit literarischem Anspruch, Comic/Graphic Novel).
Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits verรถffentlicht wurde. Auรerdem muss ein Verlagsvertrag fรผr die รbersetzung bestehen; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Bewerben kรถnnen sich รbersetzerinnen und รbersetzer, die ihren Wohnsitz in Bayern haben. Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung nach drei Jahren mรถglich.
Bewerbungsverfahren
Interessentinnen und Interessenten kรถnnen ihre Bewerbung um ein Stipendium bis Mittwoch, 1. Mรคrz 2023, einreichen.
Alle Infos, Bedingungen und den Bewerbungsbogen zum Download gibt es auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums fรผr Wissenschaft und Kunst โบ www.stmwk.bayern.de โบ Dritte Registerkarte von oben: ยปArbeitsstipendien des Freistaats Bayern fรผr literarische รbersetzerinnen und รbersetzerยซ
รber die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister fรผr Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
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