Der Freistaat Bayern vergibt ein Arbeitsstipendium in Höhe von 7.000 Euro für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer mit Wohnsitz in Bayern. Bewerbungsfrist ist 1. März 2023.
Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst vergibt nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel jährlich ein Arbeitsstipendium an eine literarische Übersetzerin oder einen literarischen Übersetzer. Das Arbeitsstipendium soll es ermöglichen, sich ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang einem Übersetzungsprojekt zu widmen.
Für das Stipendium stehen 7.000 € zur Verfügung. Nach Drucklegung sind zwei Belegexemplare des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hinzuweisen. Zur Förderung zugelassen sind nicht abgeschlossene anspruchsvolle Übersetzungen fremdsprachiger Literatur ins Deutsche (z. B. Belletristik, Lyrik, Genre-Literatur, Sachbuch mit literarischem Anspruch, Comic/Graphic Novel).
Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde. Außerdem muss ein Verlagsvertrag für die Übersetzung bestehen; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Bewerben können sich Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Wohnsitz in Bayern haben. Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung nach drei Jahren möglich.
Bewerbungsverfahren
Interessentinnen und Interessenten können ihre Bewerbung um ein Stipendium bis Mittwoch, 1. März 2023, einreichen.
Alle Infos, Bedingungen und den Bewerbungsbogen zum Download gibt es auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst ► www.stmwk.bayern.de ► Dritte Registerkarte von oben: »Arbeitsstipendien des Freistaats Bayern für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer«
Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
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