Schütz‘ den kleinen Drachen Kokosnuss! Penguin Random House Verlagsgruppe klagt gegen OpenAI

BRANCHE ★ Die Penguin Random House Verlagsgruppe geht juristisch gegen Urheberrechtsverletzungen durch KI-Systeme vor und hat beim Landgericht München Klage gegen die OpenAI Ireland Ltd., Anbieter des KI‑Chatbots ChatGPT, eingereicht. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hält dies für einen wichtigen Schritt hin zur dringend nötigen Regulierung generativer KI.

Die Penguin Random House Verlagsgruppe geht juristisch gegen Urheberrechtsverletzungen durch KI-Systeme vor und hat beim Landgericht München Klage gegen die OpenAI Ireland Ltd., Anbieter des KI Chatbots ChatGPT, eingereicht. Die Verlagsgruppe sieht die Urheberrechte ihres Autors und Illustrators Ingo Siegner an den Inhalten seiner Buchreihe Der kleine Drache Kokosnuss verletzt.

Bereits auf einfache Eingaben gebe ChatGPT Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken von Ingo Siegner in erkennbarer Form wieder, so die Penguin Random House Verlagsgruppe in ihrer Pressemeldung: »Der Chatbot erzeugt außerdem Illustrationen der Figur des Kleinen Drachen Kokosnuss, die dem Original zum Verwechseln ähneln. Darüber hinaus macht ChatGPT eigeninitiativ Vorschläge zur Erstellung eines druckfertigen Manuskriptes einschließlich rechtsverletzendem Cover und Klappentexten sowie konkreten Anleitungen zur Einstellung auf Selfpublishing-Plattformen.«

»Klare Indizien« für gezieltes KI-Training mittels Werken von Drache-Kokosnuss-Schöpfer Ingo Siegner

Original Cover Drache Kokosnuss im Weltraum •
© Ingo Siegner / cbj Verlag

Es gebe klare Indizien dafür, dass die Werke von Ingo Siegner unrechtmäßig zum Training des KI-Systems genutzt wurden, und nun als sogenannte Memorisierung im Modell vorliegen. Dies ist vergleichbar mit einer Speicherung der urheberrechtlich geschützten Inhalte, die das System auf Nutzeranfragen hin wiedergeben kann. Der beschriebene Output stellt aus Sicht der Penguin Random House Verlagsgruppe auch eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung dar. Die Verlagsgruppe sieht deshalb die Urheberrechte ihres Autors und Illustrators Ingo Siegner sowie die exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte ihres Verlags cbj verletzt.

Ein weiterer Aspekt der Klage ziele darauf ab, Transparenz für Leser zu schaffen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen soll künftig verhindert werden, dass menschliche Autorennamen für Inhalte verwendet werden, die maßgeblich von einer KI generiert wurden.

Auf die Aufforderung zur Unterlassung und Auskunftserteilung durch die Penguin Random House Verlagsgruppe habe OpenAI trotz Fristsetzung nicht reagiert. Am 27.03.2026 erfolgte deshalb die Einreichung der Klage am Landgericht München.

»KI darf nicht auf Kosten derer wachsen, die Inhalte schaffen.«

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hält die Klage für einen wichtigen Schritt hin zur dringend nötigen Regulierung generativer KI. Hierzu Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins: »Die Klage der Penguin Random House Verlagsgruppe gegen OpenAI zeigt: Der Konflikt um Urheberrechte im KI-Zeitalter ist längst kein Randthema mehr. Immer mehr Kreative und Rechteinhaber gehen juristisch gegen die Nutzung ihrer Werke vor. Gerade für die Buchbranche ist die Durchsetzung von Rechten oft schwierig, weil KI-Konzerne kaum offenlegen, womit sie trainieren, ohne dafür eine Lizenz zu haben.« Umso wichtiger sei es, dass Gerichte klären, wo unzulässige Übernahmen beginnen – auch mit Blick auf Fragen der Memorisierung. Vom Cleff: »KI darf nicht auf Kosten derer wachsen, die Inhalte schaffen. Wer urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, muss für transparente, faire und lizenzierte Lösungen sorgen.«

Carina Mathern, Verlegerin Kinder- und Jugendbuch und Mitglied der Geschäftsleitung der Penguin Random House Verlagsgruppe äußerte sich folgendermaßen: »Menschliche Kreativität ist und bleibt der Kern unserer Arbeit als Verlage. In erster Linie sind wir deshalb den Interessen unserer Autor*innen und Kreativen verpflichtet.« Man stehe den Chancen von KI grundsätzlich offen gegenüber, gleichzeitig habe der Schutz geistigen Eigentums für die Verlagsgruppe oberste Priorität. »Mit dieser Klage wollen wir als Penguin Random House Verlagsgruppe dazu beitragen, Urheberrechte auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz wirksam zu schützen und faire Rahmenbedingungen für Kreative zu sichern.« pm • auxlit

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