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Kunstförderpreis geht in 65. Runde

Kunstförderpreis 2023 der Stadt Augsburg. Verleihung im Goldenen Saal durch Oberbürgermeisterin Eva Weber und Kulturreferent Jürgen Enninger. Bild: Michael Hochgemuth

Bewerbungsphase für den 65. Kunstförderpreis der Stadt Augsburg startet am 1. Mai 2024. Für die Sparte Literatur können sich 17- bis 39-Jährige bewerben.

Vom 1. bis 31. Mai 2024 läuft die Bewerbungsphase für den 65. Kunstförderpreis der Stadt Augsburg. Dieser zeichnet bei seiner 65. Auflage junge Kreative in den Sparten Architektur, Ballett, Bildende Kunst, Design, Literatur, Musik (Vokal oder Komposition) und Schauspiel aus. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von Fachjurys ermittelt und vom Kulturausschuss ernannt. Sie erhalten eine Urkunde und einen Geldbetrag. Das Gesamtpreisgeld beträgt 21.000 Euro. Die Preisübergabe findet im Rahmen einer feierlichen Verleihung am 5. Dezember 2024 im Kleinen Goldenen Saal statt.

»Kreative Impulse erspüren, Begabung und Beharrlichkeit fördern, den Menschen hinter der Kunst sichtbar machen: Mit diesen Ansinnen ist der Kunstförderpreis zu einem wichtigen Baustein bei der Förderung junger Kunst aus Augsburg geworden«, so Jürgen K. Enninger, Referent für Kultur, Welterbe und Sport. In seiner 65-jährigen Geschichte habe der Preis bereits Generationen von Nachwuchstalenten an der Schwelle zur Professionalisierung begleitet und bestärkt.

Teilnahmebedingungen für die Sparte Literatur ✍️

Bewerberinnen und Bewerber für den 65. Kunstförderpreis der Stadt Augsburg müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein, ihren Wohnsitz über einen durchgehenden Zeitraum von drei Jahren hier gehabt haben oder aktuell bis 31. Mai 2024 drei Jahre im Raum Augsburg wohnhaft sein. Als Raum Augsburg gelten das Stadtgebiet und die an die Stadt Augsburg angrenzenden Nachbargemeinden.

Neben diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen sind die unterschiedlichen Altersbegrenzungen für die einzelnen Fachbereiche bei Ablauf der Bewerbungsfrist zu beachten. In der Sparte Literatur gilt hier als Mindestalter 17 Jahre, das Höchstalter 39 Jahre. Das heißt, dass der vor zwei Jahren öffentlich eröffneten Diskussion über ein höheres Teilnahmealter für Spätanfänger*innen nicht entsprochen wurde.

🗎Es können Gedichte und/oder Prosatexte eingereicht werden. Die Arbeiten müssen in gedruckter Form vorliegen (keine CD-Roms, DVDs o.a.). Seitens der Jury bestehen keine Vorgaben zum Umfang der einzureichenden Arbeiten. Die Werke sollen einen Querschnitt des bisherigen Schaffens vermitteln. Die Bewerberarbeiten sind in 5-facher Ausfertigung zusammen mit den allgemeinen Bewerbungsunterlagen bis 31. Mai 2024 beim Kulturamt abzugeben. Eine Rückgabe ist nicht möglich.

Für eingereichte Arbeiten/Unterlagen und deren Unversehrtheit kann von der Stadt Augsburg keine Haftung übernommen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber mussen mit einer eventuellen Veroffentlichung persönlicher Daten aus den von ihnen eingereichten Unterlagen sowie mit den allgemeinen und besonderen Teilnahmebedingungen einverstanden sein.

Interessierte können ihre Bewerbungen zwischen 1. bis zum 31. Mai 2024 über ein dann erreichbares Kontaktformular auf www.augsburg.de/kunstfoerderpreis einreichen oder per Post an das Kulturamt der Stadt Augsburg senden: Kulturamt der Stadt Augsburg, Bahnhofstraße 18 1/3a, 86150 Augsburg. Es gilt hier das Datum des Poststempels. Weitere Informationen sind beim Kulturamt telefonisch unter 0821 324-3251 oder -3260 erhältlich.

Die Ausschreibung mit den detaillierten Teilnahmebedingungen für alle Sparten ist ab sofort unter www.augsburg.de/kunstfoerderpreis einsehbar. Der gedruckte Ausschreibungsflyer liegt im Kulturamt und in der Bürgerinformation am Rathausplatz aus. ~ [pm/auxlit]


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