Website-Icon auxlitera ★ 𝗹𝗶𝘁𝗲𝗿𝗮:𝗸𝘂𝗹:𝘁𝘂𝗿 ᴀᴜɢsʙᴜʀɢ, ʀᴇɢɪᴏɴ & ᴢᴇɴᴛʀᴀʟsᴄʜᴡᴀʙᴇɴ

Neue Förderprogramme für Comic und Theaterstücke

Der Deutsche Literaturfonds hat zwei neue Förderprogramme aufgelegt: Arbeitsstipendien für Comic-Künstler/-innen und Unterstützung für die deutsche Gegenwartsdramatik.

Der Deutsche Literaturfonds hat zwei neue Förderprogramme aufgelegt. Zum einen wird er künftig jährlich bis zu fünf Arbeitsstipendien an Comic-Künstler in Höhe von 3.000 im Monat mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr vergeben. Zum anderen wird der Deutsche Literaturfonds die deutschsprachige Gegenwartsdramatik gezielt durch ein neues Programm für Dramatiker fördern, das einen Anreiz für das Schreiben und Aufführen neuer Theaterstücke schafft. Darüber hinaus ist es von nun an möglich, Anträge für alle Förderangebote online zu stellen. ~ [pm/auxlit]


Fördermodul COMIC

Gefördert werden professionell arbeitende Comic-Künstler und Comic-Künstlergruppen, die mit erstem Wohnsitz in Deutschland leben. Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung bestimmt und sollen entsprechend der Satzung des Deutschen Literaturfonds der Schaffung von deutschsprachigen Werken hoher Qualität dienen.

Die Höhe der Stipendien beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlängerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Bewerbungen sind einmal im Jahr bis zum 31. August möglich.

Zur detaillierten Originalausschreibung


Fördermodul DRAMATIK

In finanziell angespannten Zeiten möchte der Deutsche Literaturfonds die deutschsprachige Gegenwartsdramatik als eigene Literaturgattung stärken, indem er für Theaterstücke beauftragte Autorinnen und Autoren gesondert fördert. Dadurch soll

• sichergestellt werden, dass Aufträge angemessen vergütet werden
• ein Anreiz für professionelle Theater geschaffen werden, mehr Aufträge zu vergeben
• auch mittleren und kleinen Profi-Bühnen ermöglicht werden, Theaterstücke in Auftrag zu geben


Gefördert werden ausschließlich eigenständige, nachspielbare Theaterstücke.
Die Fördersumme beträgt EUR 8.000. Sie soll das von der Bühne zu zahlende Honorar aufstocken.
Voraussetzung: Die Bühne verpflichtet sich zur Zahlung eines mit den Tantiemen nicht verrechenbaren Honorars – zu den genauen Details und Bedingungen hierzu ► HIER.

Zur detaillierten Original-Ausschreibung


Hier auxlitera-Newsletter abonnieren:

Sie erhalten etwa je Woche 1 E-Mail mit einem Nachrichtenüberblick.
Sie können diese Benachrichtung jederzeit abbestellen.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet. Unsere Datenschutz-Erklärung finden Sie hier.

← Back

Deine Nachricht wurde gesendet

Warnung
Warnung
Warnung.

Die mobile Version verlassen