Der Deutsche Bibliotheksverband ruft zum Welttag des Buches die Bundesregierung dazu auf, den Weg für eine Sonntagsöffnung in Öffentlichen Bibliotheken freizumachen. Der Koalitionsvertrag sehe die Möglichkeit dazu vor.
Opernhäuser, Museen und Theater sind sonntags selbstverständlich geöffnet, Schwimmbäder, Kinos und Konzerthäuser auch. Öffentlichen Bibliotheken ist es bislang gesetzlich verboten, ihre Informationsservices und kulturellen Bildungsangebote auch sonntags anzubieten. Bibliotheken sind die am stärksten genutzten Kultur- und Bildungseinrichtungen in Deutschland.
Trotzdem dürfen kommunale Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen in fast keinem Bundesland außer in Nordrhein-Westfalen ihre Türen mit eigenem Personal öffnen. Dabei sei Sonntag der Tag an dem vor allem Familien und berufstätige Personen ihre Bibliothek gerne nutzen würden, so der Deutsche Bibliotheksverband (dvb) in einer Pressemeldung anlässlich des Welttag des Buches am 23. April.
Sonntagsöffnung als »Dritte Orte«
Dazu dvb-Bundesvorsitzender Volker Heller: »Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken als ‚Dritte Orte‘ bundesweit zu ermöglichen. Bislang ist noch nichts passiert, obwohl die vielen Besucher/-innen in Pilotprojekten zur Sonntagsöffnung ganz klar ‚mit den Füßen‘ abstimmen.« Nirgendwo sonst, so Heller, träfen so viele Menschen unterschiedlichen Alters und verschiedener Milieus aufeinander wie in Bibliotheken.
Die Amerika-Gedenkbibliothek in Berlin nennt Heller als Beispiel: Diese werde in ihrem Pilotprojekt von Familien mit kleinen Kindern, Jugendlichen mit Lernmotivation und menschliche Begegnung suchende Menschen häufig geradezu überrannt. Heller: »Wir wollen daher bundesweit den Zugang zu Bibliotheken an sieben Tagen in der Woche ermöglichen.« ~ [pm | auxlit]
Mehr Informationen zum Thema Sonntagsöffnung gibt der dbv unter ► www.bibliotheksverband.de/sonntagsoeffnung
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